Aktuelle Informationen
für Planer und Errichter von Notbeleuchtungsanlagen.
Bestimmte bauliche Anlagen (z.B. Veranstaltungsstätten, Hochhäuser, Großgaragen, Schulen) benötigen eine von der allgemeinen Beleuchtung unabhängige Notbeleuchtung mit eigener Stromversorgung. Die Notbeleuchtung hat dabei folgende grundsätzliche Aufgaben zu erfüllen:
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- Flucht- und Rettungswege beleuchten und kennzeichnen
- Minimieren einer Panikgefahr
- Ausreichende Beleuchtung
- um gefährliche Arbeitsabläufe zu beenden
- Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen rasch aufzufinden
- eine geordnete Gebäuderäumung durch Rettungskräfte zu ermöglichen
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| Dr. Gerald Junker |
Die konkreten Anforderungen für Notbeleuchtungsanlagen sind in verschiedenen Gesetzen, Normen und Richtlinien reglementiert, wobei insbesondere die maßgeblichen Normen in den letzten Jahren durch die Übernahme von europäischen Normen ständigen Änderungen unterworfen waren.
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| Trotzdem Unklarheiten |
Da aber trotz der Aktualisierung das Normenwerk mit der technischen Entwicklung nicht Schritt halten kann, findet der Praktiker in den Normen für gewisse Fragen keine oder nur unbefriedigende Antworten. Beispielhaft sind hierfür nur zwei Fragen angeführt:
- Dürfen kombinierte Bussysteme für eine Notbeleuchtungsanlage verwendet werden; wenn ja, welche speziellen Anforderungen sind dabei zu beachten?
- Können LED-Leuchten als Sicherheitsleuchten eingesetzt werden; wenn ja, worauf ist dabei zu achten?
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| Rechtliche Klärung |
Neben diesen technischen Fragen sind aber vor der Errichtung einer Notbeleuchtungsanlage auch eine Reihe von rechtlichen Fragen zu klären, wie z.B:
- Fällt die bauliche Anlage in den Geltungsbereich der ÖVE/ÖNORM E 8002 oder landesrechtlicher Bestimmungen (z.B. OIB-Richtlinien, Wr. Veranstaltungsgesetz)?
- Gibt es in Genehmigungsbescheiden spezielle Anforderungen für eine Notbeleuchtung (z.B. gemäß TRVB E 102)?
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| Arbeitkreis Notbeleuchtung der LTG |
Um solche technischen und rechtlichen Fragen zu beantworten, wurde in der LTG ein eigener Arbeitskreis eingerichtet. Dieser Arbeitkreis hat sich zum Ziel gesetzt, die maßgeblichen Normen praxisgerecht zu interpretieren, Informationen über den aktuellen Stand der rechtlichen und normativen Anforderungen zusammenzustellen und Antworten für den Praktiker auch häufig gestellte Fragen zum Thema Notbeleuchtung zu finden.
Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern von Notbeleuchtungsfirmen und Vertretern des öffentlichen Bereiches zusammen. Da mehrere Mitglieder des Arbeitskreises Notbeleuchtung in nationalen und internationalen Normungsgremien mitarbeiten, wird der aktuelle Normenstand berücksichtigt und können gegebenenfalls auch Änderungen bei zukünftigen Normungsvorhaben rechtzeitig eingebracht werden
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| Alle Infos im Web |
Damit die Ergebnisse des Arbeitskreises Notbeleuchtung für die interessierten Fachkreise leicht und rasch verfügbar sind, wurde vor kurzem eine eigene Website eingerichtet, unter: www.notbleuchtung.at
Das Informationsangebot auf dieser Web-Seite wird in den nächsten Monaten durch den Arbeitskreis noch entsprechend erweitert und aktualisiert werden.
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