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Standsicherheit
von Tragwerken.
Am Beispiel von Beleuchtungsanlagen (Metall- bzw. Betonmasten).
Die Stadt Wien hat ca. 92.000 Tragwerke
wie z.B. Stahl-, Guss- oder Abspannmaste in ihrem Bestand,
wobei die durchschnittliche Lebensdauer eines Mastes in etwa
zwischen 25 und 35 Jahren liegt. Als Betreiber obliegt ihr
nicht nur die elektrotechnische Sorgfaltspflicht, sondern
auch die der mechanischen Standfestigkeit. Die elektrotechnische
Überprüfung ist klar definiert, aber wie verhält
es sich mit der mechanischen/statischen Sicherheit von Tragwerken?
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Fakt
ist, sollte die Standsicherheit von Tragwerken im öffentlich
zugänglichen Raum nicht gegeben sein, stellt sie
eine Gefahrenquelle dar und es gibt derzeit noch keine
eindeutigen gültigen Normen zu diesem sehr ernstzunehmenden
Thema. Basierend auf dieser Erkenntnis lassen sich aus
juristischen Gründen indirekte Dokumentationspflichten
für die Betreiber ableiten.
- Allgemeine Verschuldenshaftung gemäß
§ 1295 ABGB (Verkehrsicherungspflichten),
- Wegehalterhaftung gemäß § 1319a
ABGB,
- Haftung gemäß § 93 StVO,
- Haftung aus Vertragsverhältnissen
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| DI
(FH) Alfred MANTSCH |
Wie überprüft man nun Beleuchtungsmasten, Lichtsignalanlagen
oder Tragwerke im Allgemeinen beziehungsweise welche Kriterien
sind von Bedeutung?
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| Überprüfung
– Schritt für Schritt |
Grundstein
für die Überprüfung eines Tragwerks
ist die optische Kontrolle, wo unmittelbar Korrosionserscheinungen
wie Risse, Löcher, Mulden oder flächige
Wanddickenminderungen am Werkstoff zu erkennen
sind. Ein schief geneigter Mast, als äußerliches
demonstratives Zeichen, sollte zumindest zum Nachdenken
anregen und zu einer vertiefenden Überprüfung
mit anschließender Analyse führen.

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| Schwachstellen checken |
In Abhängigkeit
von der Beanspruchungsart, äußerer
Einflüsse oder von der Materialart (Stahl,
Aluminium, Beton, Kunststoffe, Holz) gilt es die
Schwachstellen eines Tragwerkes zu ermitteln.
Erreicht wird das durch differente Messmethoden.
Der am häufigsten verwendete Ansatz zur Prüfung
eines Mastes liegt in der Mechanik. Das Verfahren
besteht aus mehreren Schritten.
- Zuerst wird entweder mit einem Prüfmobil
oder einer Prüfeinrichtung eine Prüflast
aufgebracht, welche die Windlast simuliert.
- Die daraus resultierenden Verformungen werden
in einem Kraft-Weg-Diagramm festgehalten und
ausgewertet. Gemessen werden also die eingeleitete
Kraft und der von dieser Kraft verursachte Weg.
Aus der Interpretation der Ergebnisse können
Aussagen über die Standfestigkeit getroffen
werden.
- Im Gegensatz zur mechanischen Messung wird
mit der Wanddickenmessung ein Ultraschallsensor
eingesetzt, der eine Lokalisierung von Schwachstellen
ermöglicht.
- Eine äußerst interessante Alternative
stellt die ebenfalls zerstörungsfreie Messung
mittels Beschleunigungsaufnehmer dar. Durch
mathematische Auswertung der Schwingungscharakteristik
wird auf vergleichender Basis der Bezug zum
Gesamtsystem hergestellt und resultierend aus
den Messdaten bewertet.
Die Ergebnisse dieser Analysen dienen dann als
Grundlage für weitere Schritte.
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| Wie oft sollen Maste
überprüft werden? |
Diese Fragen
richten sich in erster Linie an anlagenverantwortliche
Kommunen, aber genauer betrachtet, betrifft es
all diejenigen, die Masten aufstellen und dafür
verantwortlich sind, dass keine Gefahren für
Dritte von diesen ausgehen. Eine direkte Beantwortung
ist so nicht möglich, da die Anbieter dieser
Messsysteme unterschiedliche Klassifizierungen
vornehmen. Die Erstprüfung wäre nach
ca. 15 Jahren durchzuführen.
Beispiel für Klassifizierung:
- Klasse E: Mast ist sofort zu ersetzen
- Klasse D: Mast ist mind. 6 Monate standsicher
- Klasse C: Mast ist mind. 2 Jahre standsicher
- Klasse B: Mast ist mind. 4 Jahre standsicher
- Klasse A: Mast ist mind. 6 Jahre standsicher
Die periodische Überprüfung der Standsicherheit
von Beleuchtungsanlagen ist Teil der Funktions-
und Zustandskontrollen an Beleuchtungsanlagen
und dient letztendlich auch dem Betreiber in juristischen
Belangen – für den hoffentlich nie
auftretenden Fall eines Unfalles mit Personenschaden. |
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