Standsicherheit von Tragwerken.

Am Beispiel von Beleuchtungsanlagen (Metall- bzw. Betonmasten).

Die Stadt Wien hat ca. 92.000 Tragwerke wie z.B. Stahl-, Guss- oder Abspannmaste in ihrem Bestand, wobei die durchschnittliche Lebensdauer eines Mastes in etwa zwischen 25 und 35 Jahren liegt. Als Betreiber obliegt ihr nicht nur die elektrotechnische Sorgfaltspflicht, sondern auch die der mechanischen Standfestigkeit. Die elektrotechnische Überprüfung ist klar definiert, aber wie verhält es sich mit der mechanischen/statischen Sicherheit von Tragwerken?

Fakt ist, sollte die Standsicherheit von Tragwerken im öffentlich zugänglichen Raum nicht gegeben sein, stellt sie eine Gefahrenquelle dar und es gibt derzeit noch keine eindeutigen gültigen Normen zu diesem sehr ernstzunehmenden Thema. Basierend auf dieser Erkenntnis lassen sich aus juristischen Gründen indirekte Dokumentationspflichten für die Betreiber ableiten.

  • Allgemeine Verschuldenshaftung gemäß § 1295 ABGB (Verkehrsicherungspflichten),
  • Wegehalterhaftung gemäß § 1319a ABGB,
  • Haftung gemäß § 93 StVO,
  • Haftung aus Vertragsverhältnissen
DI (FH) Alfred MANTSCH

Wie überprüft man nun Beleuchtungsmasten, Lichtsignalanlagen oder Tragwerke im Allgemeinen beziehungsweise welche Kriterien sind von Bedeutung?

Überprüfung – Schritt für Schritt

Grundstein für die Überprüfung eines Tragwerks ist die optische Kontrolle, wo unmittelbar Korrosionserscheinungen wie Risse, Löcher, Mulden oder flächige Wanddickenminderungen am Werkstoff zu erkennen sind. Ein schief geneigter Mast, als äußerliches demonstratives Zeichen, sollte zumindest zum Nachdenken anregen und zu einer vertiefenden Überprüfung mit anschließender Analyse führen.

Schwachstellen checken

In Abhängigkeit von der Beanspruchungsart, äußerer Einflüsse oder von der Materialart (Stahl, Aluminium, Beton, Kunststoffe, Holz) gilt es die Schwachstellen eines Tragwerkes zu ermitteln. Erreicht wird das durch differente Messmethoden. Der am häufigsten verwendete Ansatz zur Prüfung eines Mastes liegt in der Mechanik. Das Verfahren besteht aus mehreren Schritten.

  • Zuerst wird entweder mit einem Prüfmobil oder einer Prüfeinrichtung eine Prüflast aufgebracht, welche die Windlast simuliert.
  • Die daraus resultierenden Verformungen werden in einem Kraft-Weg-Diagramm festgehalten und ausgewertet. Gemessen werden also die eingeleitete Kraft und der von dieser Kraft verursachte Weg. Aus der Interpretation der Ergebnisse können Aussagen über die Standfestigkeit getroffen werden.
  • Im Gegensatz zur mechanischen Messung wird mit der Wanddickenmessung ein Ultraschallsensor eingesetzt, der eine Lokalisierung von Schwachstellen ermöglicht.
  • Eine äußerst interessante Alternative stellt die ebenfalls zerstörungsfreie Messung mittels Beschleunigungsaufnehmer dar. Durch mathematische Auswertung der Schwingungscharakteristik wird auf vergleichender Basis der Bezug zum Gesamtsystem hergestellt und resultierend aus den Messdaten bewertet.

Die Ergebnisse dieser Analysen dienen dann als Grundlage für weitere Schritte.


Wie oft sollen Maste überprüft werden?

Diese Fragen richten sich in erster Linie an anlagenverantwortliche Kommunen, aber genauer betrachtet, betrifft es all diejenigen, die Masten aufstellen und dafür verantwortlich sind, dass keine Gefahren für Dritte von diesen ausgehen. Eine direkte Beantwortung ist so nicht möglich, da die Anbieter dieser Messsysteme unterschiedliche Klassifizierungen vornehmen. Die Erstprüfung wäre nach ca. 15 Jahren durchzuführen.

Beispiel für Klassifizierung:

  • Klasse E: Mast ist sofort zu ersetzen
  • Klasse D: Mast ist mind. 6 Monate standsicher
  • Klasse C: Mast ist mind. 2 Jahre standsicher
  • Klasse B: Mast ist mind. 4 Jahre standsicher
  • Klasse A: Mast ist mind. 6 Jahre standsicher

Die periodische Überprüfung der Standsicherheit von Beleuchtungsanlagen ist Teil der Funktions- und Zustandskontrollen an Beleuchtungsanlagen und dient letztendlich auch dem Betreiber in juristischen Belangen – für den hoffentlich nie auftretenden Fall eines Unfalles mit Personenschaden.

Ing. Emmerich CSERNOHORSZKY GmbH
Elektrotechnisches Unternehmen
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Ansprechperson: DI (FH) Alfred MANTSCH
Tel.: +43 (1) 69089 – 281
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