Infos zur neuen Ökodesign-Richtlinie.

Das Wichtigste rund um energieeffiziente Beleuchtung im Außenbereich.

Zum 13.04.2009 tritt die neue europäische Ökodesign-Verordnung Nr. 245/2009 in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Umsetzungsmaßnahme der als Ökodesign-Richtlinie bekannten „2005/32/EC Energy using Products Directive (EuP)“. Sie definiert Energieeffizienz-Anforderungen an Lampen, Vorschaltgeräte und Leuchten für den Einsatz im Dienstleistungssektor (Büro-, Industrie- und Straßenbeleuchtung). Damit wird gleichzeitig die Richtlinie 2000/55/EG (Energieklassifizierung von Vorschaltgräten und Leuchtstofflampen) mit 13.04.2010 für ungültig erklärt.
Mit dem Beschluss dieser Verordnung im März 2009 wurde ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des CO2-Ausstoßes in der EU für gesetzlich verbindlich. Es ist dies ein globaler, beispielhafter Beitrag zur Effizienzsteigerung von Beleuchtungsanlagen. Der Grund: Diese europaweit vorliegenden gesetzlich verbindlichen Umsetzungsmaßnahmen wie z.B. die Verbote für energieintensive Lampen, werden die Kommunen zu weit reichenden Entscheidungen zwingen. Denn Anschaffung und Betrieb geeigneter Beleuchtungssysteme können die kommunalen Haushalte erheblich belasten.
Dipl.Ing. Dr. Nikolaus Thiemann

 

Leitfaden zur Information

Daher wurde vom Arbeitskreis öffentliche Beleuchtung und Energieverbrauch (AKÖB) ein Leitfaden erstellt, der Hilfe für die wichtigsten Fragen bietet. Er zeigt, wie gleichzeitig auf technisch optimierte, langlebige und Lampen umgerüstet, und die vorhandenen Einsparpotentiale bestmöglich ausgenutzt werden können. Ziel ist es, die neuen gesetzlichen Regelungen in ein Konzept einzubetten, das folgende drei Kernpunkte beinhaltet:

  • Licht ist Leben
  • Licht gibt Sicherheit
  • Licht sind Kosten

Der Leitfaden kann kostenlos auf der Homepage der LTG unter www.ltg.at als pdf-Version heruntergeladen werden.

Die wichtigsten Veränderungen in Kürze

Durch Vorgaben von Mindestanforderungen an die Effizienzwerte für Lampen und Vorschaltgeräte verlieren alle nicht entsprechenden das CE- Zeichen. Sie dürfen nicht mehr im europäischen Raum in Verkehr gebracht werden! Sie stehen somit nicht mehr zur Verfügung – dieser Vorgang wird in Folge als „Ausphasen“ bezeichnet.

Folgende Umsetzungsphasen sind für gesetzlich verbindlich erklärt worden:

2010:

  • Ausphasen von Halophosphat-Leuchtstofflampen (das sind die derzeit einfachsten und billigsten Leuchtstofflampentypen)
  • Einführung eines Energie-Lables für Leuchtstofflampen- Vorschaltgeräte
  • Vorgabe von Mindesteffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte

2011:

  • Verpflichtende Angabe von detaillierten Produkinformationen für Leuchten

2012:

  • Ausphasen von
    o von T12 (38mm) Leuchtstofflampen („dicke Leuchtstofflampen“)
    o uneffizienten Natriumdampf-Hochdrucklampen
    o uneffizienten Halogen-Metalldampflampen
  • verpflichtende Angabe des Wirkungsgrades für Hochdrucklampen - Vorschaltgeräte
  • Vorgabe von Mindestwerten für Lampenwartungsfaktor und Lampenlebensdauerfaktor

2015:

  • Ausphasen von
    o Quecksilberdampf- Hochdrucklampen
    o Natriumdampf-Hochdruck-Plug-in-Lampen (Oftmals als Ersatzlampen für Quecksilberdampf- Hochdrucklampen beworben)

2017:

  • Höhere Anforderungen für Halogen-Metalldampflampen mit dem Ziel der Effizienzsteigerung
  • Ausphasen der bisher üblichen, konventionellen magnetischen Vorschaltgeräte. Nur mehr elektronische Vorschaltgeräte (EVG) sind zugelassen.

Anforderungen umsetzen – aber wie?

Im Zuge der gesetzlich verpflichtenden, notwendigen Umrüstungen bzw. Erneuerungen von zumindest Teilen der Beleuchtungsanlagen ist es sinnvoll, die zukünftigen Anforderungen an Beleuchtungsanlagen rechtzeitig zu berücksichtigen. Bei Anlagenlebensdauern von 25 bis 35 Jahren soll vorab auf Sparsamkeit, Umweltverträglichkeit, Vermeidung von Lichtimmissionen, Ästhetik etc. geachtet werden. Die jetzt zu tätigenden Investitionen sind bereits für die nächsten Jahrzehnte Budget bestimmend.

Gut geplant, besser investiert

Bei fachgerechter Planung (z.B. zertifizierter Lichttechniker für Außenbeleuchtung) wird sich ein beträchtlicher Teil der Maßnahmen aus eingesparten Energie- und Wartungskosten finanzieren. Kommunen sollten ihren Aufgaben in der Daseinsvorsorge entsprechend aber auch Mittel investieren, um den Bürgern eine moderne, energieeffiziente und Klima schonende Straßenbeleuchtung zu bieten.

Zukünftige Entwicklung

Die Kommunen in Österreich und ganz Europa werden sich mit der Modernisierung ihrer Straßenbeleuchtung noch intensiver auseinandersetzen müssen als bisher. Die in diesem Leitfaden zusammengestellten Hinweise sollen Kommunen dabei helfen, diese Aufgabe effizient und mit maximalem Nutzen für die Umwelt und Nutzer zu erfüllen.

Weiterführende Informationen:

  • LTG Lichttechnische Gesellschaft Österreichs, www.ltg.at
  • AKÖB, Arbeitskreis öffentliche Beleuchtung und Energieverbrauch, akoeb@ltg.at

 

Lichttechnische Gesellschaft Österreichs
Rathausstraße 9/Stiege 1
1082 Wien

Ansprechperson: Dipl.Ing. Dr. Nikolaus Thiemann
Mobil: +43 699 1103 1741
E-Mail: nikolaus.thiemann@ltg.at
http://www.ltg.at

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