Infos zur neuen
Ökodesign-Richtlinie.
Das Wichtigste rund um energieeffiziente Beleuchtung
im Außenbereich. Zum 13.04.2009 tritt
die neue europäische Ökodesign-Verordnung Nr. 245/2009
in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Umsetzungsmaßnahme
der als Ökodesign-Richtlinie bekannten „2005/32/EC
Energy using Products Directive (EuP)“. Sie definiert
Energieeffizienz-Anforderungen an Lampen, Vorschaltgeräte
und Leuchten für den Einsatz im Dienstleistungssektor
(Büro-, Industrie- und Straßenbeleuchtung). Damit
wird gleichzeitig die Richtlinie 2000/55/EG (Energieklassifizierung
von Vorschaltgräten und Leuchtstofflampen) mit 13.04.2010
für ungültig erklärt.
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Mit
dem Beschluss dieser Verordnung im März 2009 wurde
ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz
und Reduzierung des CO2-Ausstoßes in der EU für
gesetzlich verbindlich. Es ist dies ein globaler, beispielhafter
Beitrag zur Effizienzsteigerung von Beleuchtungsanlagen.
Der Grund: Diese europaweit vorliegenden gesetzlich verbindlichen
Umsetzungsmaßnahmen wie z.B. die Verbote für
energieintensive Lampen, werden die Kommunen zu weit reichenden
Entscheidungen zwingen. Denn Anschaffung und Betrieb geeigneter
Beleuchtungssysteme können die kommunalen Haushalte
erheblich belasten. |
| Dipl.Ing.
Dr. Nikolaus Thiemann |
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| Leitfaden zur Information |
Daher wurde
vom Arbeitskreis öffentliche Beleuchtung
und Energieverbrauch (AKÖB) ein Leitfaden
erstellt, der Hilfe für die wichtigsten Fragen
bietet. Er zeigt, wie gleichzeitig auf technisch
optimierte, langlebige und Lampen umgerüstet,
und die vorhandenen Einsparpotentiale bestmöglich
ausgenutzt werden können. Ziel ist es, die
neuen gesetzlichen Regelungen in ein Konzept einzubetten,
das folgende drei Kernpunkte beinhaltet:
- Licht ist Leben
- Licht gibt Sicherheit
- Licht sind Kosten
Der Leitfaden kann kostenlos auf der Homepage
der LTG unter www.ltg.at
als pdf-Version heruntergeladen werden.

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| Die wichtigsten Veränderungen
in Kürze |
Durch Vorgaben
von Mindestanforderungen an die Effizienzwerte
für Lampen und Vorschaltgeräte verlieren
alle nicht entsprechenden das CE- Zeichen. Sie
dürfen nicht mehr im europäischen Raum
in Verkehr gebracht werden! Sie stehen somit nicht
mehr zur Verfügung – dieser Vorgang
wird in Folge als „Ausphasen“ bezeichnet.
Folgende Umsetzungsphasen sind für gesetzlich
verbindlich erklärt worden:
2010:
- Ausphasen von Halophosphat-Leuchtstofflampen
(das sind die derzeit einfachsten und billigsten
Leuchtstofflampentypen)
- Einführung eines Energie-Lables für
Leuchtstofflampen- Vorschaltgeräte
- Vorgabe von Mindesteffizienzanforderungen
an Vorschaltgeräte
2011:
- Verpflichtende Angabe von detaillierten Produkinformationen
für Leuchten
2012:
- Ausphasen von
o von T12 (38mm) Leuchtstofflampen („dicke
Leuchtstofflampen“)
o uneffizienten Natriumdampf-Hochdrucklampen
o uneffizienten Halogen-Metalldampflampen
- verpflichtende Angabe des Wirkungsgrades für
Hochdrucklampen - Vorschaltgeräte
- Vorgabe von Mindestwerten für Lampenwartungsfaktor
und Lampenlebensdauerfaktor
2015:
- Ausphasen von
o Quecksilberdampf- Hochdrucklampen
o Natriumdampf-Hochdruck-Plug-in-Lampen (Oftmals
als Ersatzlampen für Quecksilberdampf-
Hochdrucklampen beworben)
2017:
- Höhere Anforderungen für Halogen-Metalldampflampen
mit dem Ziel der Effizienzsteigerung
- Ausphasen der bisher üblichen, konventionellen
magnetischen Vorschaltgeräte. Nur mehr
elektronische Vorschaltgeräte (EVG) sind
zugelassen.

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| Anforderungen umsetzen
– aber wie? |
Im Zuge der
gesetzlich verpflichtenden, notwendigen Umrüstungen
bzw. Erneuerungen von zumindest Teilen der Beleuchtungsanlagen
ist es sinnvoll, die zukünftigen Anforderungen
an Beleuchtungsanlagen rechtzeitig zu berücksichtigen.
Bei Anlagenlebensdauern von 25 bis 35 Jahren soll
vorab auf Sparsamkeit, Umweltverträglichkeit,
Vermeidung von Lichtimmissionen, Ästhetik
etc. geachtet werden. Die jetzt zu tätigenden
Investitionen sind bereits für die nächsten
Jahrzehnte Budget bestimmend. |
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| Gut geplant, besser
investiert |
Bei fachgerechter
Planung (z.B. zertifizierter Lichttechniker für
Außenbeleuchtung) wird sich ein beträchtlicher
Teil der Maßnahmen aus eingesparten Energie-
und Wartungskosten finanzieren. Kommunen sollten
ihren Aufgaben in der Daseinsvorsorge entsprechend
aber auch Mittel investieren, um den Bürgern
eine moderne, energieeffiziente und Klima schonende
Straßenbeleuchtung zu bieten.

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| Zukünftige Entwicklung |
Die Kommunen in Österreich
und ganz Europa werden sich mit der Modernisierung
ihrer Straßenbeleuchtung noch intensiver
auseinandersetzen müssen als bisher. Die
in diesem Leitfaden zusammengestellten Hinweise
sollen Kommunen dabei helfen, diese Aufgabe effizient
und mit maximalem Nutzen für die Umwelt und
Nutzer zu erfüllen.
Weiterführende Informationen:
- LTG Lichttechnische Gesellschaft Österreichs,
www.ltg.at
- AKÖB, Arbeitskreis öffentliche
Beleuchtung und Energieverbrauch, akoeb@ltg.at
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