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Aktuelle Kundeninformation zur EuP-Richtlinie.
Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte.
Bei der EuP-Richtlinie handelt sich um eine Rahmenrichtlinie, bei der die Anforderungen an die Mindesteffizienz von Produkten in Durchführungsmaßnahmen (Implementing Measures) festgelegt werden. Nichteffiziente Produkte zur Haushaltsbeleuchtung sowie zur Beleuchtung im tertiären Sektor (Straßen-, Büro- und Industriebeleuchtung) werden stufenweise vom Markt genommen.
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Die von der Europäischen Union erarbeitete EuP-Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments bildet die Ergänzung zu den Richtlinien, die sich mit der Entsorgung und dem Recycling, der WEEE-Richtlinie, und der Reduzierung von Schadstoffen, der RoHS-Richtlinie, beschäftigen.
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Rudolf Koch www.philips.at |
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| Veränderungen im Segment Normallampen |
Bereits ab dem 01. September 2009 ist der stufenweise Auslauf von Haushaltslampen geplant.
Dazu gehören:
- Glühlampen,
- Halogenlampen und
- Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät)
Mattierte Lampen müssen ab dem 01. September 2009 der Energieeffizienzklasse A angehören, um weiterhin den Anforderungen einer Vermarktung zu entsprechen. Ausgenommen sind Speziallampen (wie Lampen, die in Hausgeräten zum Einsatz kommen), die auf der Verpackung eindeutig als solche gekennzeichnet sind. Eine Rahmenrichtlinie für Reflektorlampen sowie Leuchten ist in Arbeit und wird aller Voraussicht nach 2010 wirksam werden.
Für klare Glühlampen:
- Produktionsstopp von Glühlampen mit >= 100 Watt1
- Produktionsstopp von Glühlampen mit Energieeffizienzlabel (EEL)2 F und G
1In der Durchführungsmaßnahme werden alle Angaben in Lumen definiert. Zum besseren Verständnis haben wir hier jedoch die Einheit Watt verwendet.
2Das Energieeffizienzlabel (EEL) weist Energieeffizienzklassen aus, die von „A“ bis „G“ reichen. Lampen mit dem Label „A“ haben einen niedrigen, solche mit „G“ einen sehr hohen Energieverbrauch. Die Energieeffizienz ist als Lumen/Watt definiert.
Für matte Glühlampen:
- Produktionsstopp aller matten Glühlampen außer die der EEL A
Ausblick: Stufenweiser Auslauf der Glühlampe bis zum Jahr 2012.
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| Veränderungen im Segment Halogenlampen |
Ab 01. September 2009 gilt:
Für klare Hochvolt-Halogenlampen:
- Produktionsstopp von Halogenlampen mit >= 100 Watt (R7S, E14, E27) und EEL D, E, F, G
- Produktionsstopp von Halogenlampen mit < 100 Watt und EEL F bzw. G (R7S, G9, E14, E27)
Für matte Hochvolt-Halogenlampen:
- Produktionsstopp aller matten Halogenlampen (G9, E14, E27)
Für matte Niedervolt-Halogenlampen:
- Produktionsstopp aller matten Halogenlampen (G4, GY 6,35 Sockel)
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| Veränderungen im Segment Energiesparlampen |
Ab 01. September 2009 gilt:
- Produktionsstopp aller Energiesparlampen mit EEL B (Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät)
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| Weitere Neuerungen |
Ab dem 01. September 2010 gelten erweiterte Kennzeichnungspflichten auf der Verpackung. Diese Angaben sind zusätzlich vom Hersteller im Internet zu publizieren. Der Begriff „Energiesparlampe“ (Energy Saver) darf ab 01. September 2010 nur noch für Energiesparlampen der Energieeffizienzklasse A genutzt werden.
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Häufig gestellte Fragen |
- Was beinhaltet der Entwurf der Europäischen Kommission zur EuP-Richtlinie („Glühlampenverbot“)?
Die derzeitigen Pläne der EU sehen vor, die wenig effizienten herkömmlichen Glühlampen bis zum Jahr 2012 schrittweise vom EU-Markt zu verbannen. Betroffen sind nicht-gerichtete Haushaltslampen. Dazu zählen, bis auf wenige Ausnahmen, die Lampen der Energieeffizienzklassen E, F und G. Für bestimmte Halogenlampen gilt eine verlängerte Frist bis 2016. Durch die gestaffelte Vorgehensweise bleibt gewährleistet, dass für alle Bereiche rechtzeitig energiesparende und kompatible Alternativen zur Verfügung stehen. Die Durchführungsdirektive liegt dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vor.
- Warum gibt es das „Glühlampenverbot“?
Die EU und die Europäische Lampenindustrie verfolgen mit der Durchführungsdirektive das Ziel, CO2-Emissionen erheblich zu reduzieren und dadurch einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Die Richtlinie ist Teil eines Maßnahmenpaketes, das die effektive Nutzung von Energie in der EU vorantreiben soll. Durch diese Maßnahme werden allein in Deutschland umgerechnet bis zu 4,5 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart, die Privathaushalte mit rund 1,3 Milliarden Euro entlastet.
- Wie kann der Endverbraucher vom „Glühlampenverbot“ profitieren?
Auch die Verbraucher können von dem Wechsel zu Energiesparlampen profitieren, da sie mit effizienten Alternativen den Energieverbrauch deutlich senken und dadurch Kosten sparen werden. Auch wenn die Alternativen zur Glühlampe teurer in der Anschaffung sind, rechnet sich die Investition durch die Einsparungen beim Strom in der Regel bereits nach einem Jahr.
Berücksichtigt man den höheren Kaufpreis, rechnet sie sich aber dennoch bereits nach etwa einem Jahr durch die hohe Energieersparnis, und das bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von acht Jahren.3
3Die zukünftig steigenden Energiepreise könnten den Amortisationszeitraum weiter verkürzen.
- Welche Bedeutung haben Energieeffizienzklassen für das „Glühlampenverbot“?
| Seit Ende 1999 werden Lampen ohne Reflektor in der Europäischen Union (EU) mit einem farbigen Energielabel gekennzeichnet. Dieses Label weist Energieeffizienzklassen aus, die von „A“ bis „G“ reichen. Lampen mit dem Label „A“ haben einen niedrigen, solche mit „G“ einen sehr hohen Energieverbrauch. Glühlampen kommen nicht über „D“ hinaus. Energiesparlampen erreichen meist die Klasse „A“. Über Mindestanforderungen an die Energieeffizienz (Lumen/Watt) laufen die Lampen stufenweise aus. Voraussichtlich im Jahre 2016 dürfen nur noch Produkte mit Energieeffizienzklassen A, B, C hergestellt werden.
|  Ab dem 1. September 2009 wird die Produktion aller matten Lampen, die nicht die Energieeffizienzklasse A vorweisen können, gestoppt.
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- Dürfen ab dem 1. September 2009 betroffene Lampen durch den Handel noch an den Endverbraucher verkauft werden?
Die vom Produktionsstopp betroffenen Lampen können auch nach dem 1. September 2009 noch vom Handel verkauft werden bis der bestehende Lagervorrat aufgebraucht ist. Selbstverständlich dürfen Verbraucher Glühlampen, die sie zu Hause bereits im Einsatz haben, auch weiterhin gebrauchen und werden nicht durch den Produktionsstopp gezwungen, diese zu ersetzen – auch wenn es sich lohnen würde.
- Sind Speziallampen wie Backofen-, Kühlschrank-, oder Nähmaschinenbeleuchtung auch von dem Produktionsstopp betroffen?
Die von der Verordnung erfassten Produkte sind im Wesentlichen zur alleinigen oder zusätzlichen Beleuchtung von Räumen im Haushalt bestimmt. Speziallampen (wie Lampen, die in Hausgeräten zum Einsatz kommen) und auf der Verpackung als solche gekennzeichnet sind, sind von der Verordnung nicht erfasst.
- Welchen Ersatz für nicht-effiziente Glühlampen bietet Philips?
Die meisten herkömmlichen Glühlampen können problemlos durch deutlich energieeffizientere, kompakte Energiesparlampen ersetzt werden, die bei gleicher Helligkeit nicht nur bis zu 80 Prozent weniger Energie benötigen, sondern auch eine deutlich höhere Lebensdauer besitzen. Energiesparlampen sind in unterschiedlichsten Ausführungen für nahezu jede Anwendung – einschließlich atmosphärischer Beleuchtung – erhältlich. Beispielsweise erzeugen Softone-Modelle eine Lichtstimmung, die mit der einer Glühlampe vergleichbar ist. Außerdem gibt es bereits Energiesparlampen, die an handelsüblichen Dimmern betrieben werden können.
Eine weitere Alternative zur Glühlampe sind energiesparende Halogenlampen in Glühlampenform. Modelle wie die MASTERClassic von Philips verfügen über alle Eigenschaften der klassischen Glühlampe. Sie sind dimmbar und halten dreimal länger, als die Standardglühlampe, benötigen aber 50 Prozent weniger Energie. Auch diese energiesparenden Halogenlampen sind in verschiedenen Varianten auf dem Markt: Sowohl mit E14-Sockel in Kerzenform, als auch mit dem verbreiteten E27-Gewinde in Normallampenform.
- Können Energiesparlampen Ambiente erzeugen?
Das kühle Licht früherer Generationen von Energiesparlampen ist inzwischen der warmen, Glühlampen ähnlichen Lichtfarbe Warmweiß (827) gewichen, die im Wohnraum eine angenehme Lichtstimmung schafft. Für spezielle Beleuchtungsaufgaben, zum Beispiel in Arbeitszimmern, werden sie inzwischen aber auch in den Lichtfarben Neutralweiß (840) und Tageslichtweiß (865) angeboten.
- Wo empfiehlt sich der Einsatz welcher Energiespartechnologie?
Klassische Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) können nahezu überall eingesetzt werden, vor allem aber dort, wo sie längere Zeit eingeschaltet bleiben. Wenn in der Wohnungseinrichtung und –dekoration die roten und erdigen Farbtöne dominieren, empfiehlt es sich, energiesparende Halogenlampen wie die EcoClassic50 oder -30 einzusetzen, da ihr Licht diese Farbtöne besser wiedergibt. Auch ein Kristallglas-Kronleuchter wird besser mit klaren energiesparenden Halogenlampen bestückt, weil das Licht von Energiesparlampen eher weich und deshalb kontrast- und schattenarm ist.
In Treppenhäusern oder in Nebenräumen, in denen das Licht häufiger ein- und ausgeschaltet wird, lassen sich moderne Energiesparlampen inzwischen einsetzen. Das in dem Lampensockel integrierte elektronische Vorschaltgerät sorgt für einen schonenden und, je nach Lampentyp, nahezu verzögerungsfreien Lampenstart. Außerdem sind sie heute deutlich schaltfester als frühere Modelle.
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